AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen (Einzelverträge, Vereinbarungen, Auftragserteilung von Pferdeausbildung, Unterricht, Kurse, Betreuung der Pferde und jegliche zustande kommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten) mit Kim Stege als mobile Reitlehrerin, Auf der Blautsch 16, 54317 Gusterath und dem Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral). Sie gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das gegenständliche Rechtsgeschäft in der aktuellen Fassung. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist auf der Homepage www.kim-stege.de jederzeit online verfügbar. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
Sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit und wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine verbindliche Terminvereinbarung schriftlich per Email, Whatsapp, Social Media, telefonisch oder persönlich vor Ort. Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Änderungen schriftlicher Vereinbarungen benötigen ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung.
Aus besonderen Gründen (Verwahrlosung / Misshandlung des Pferdes, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, aufgrundder Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten oder der „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“, etc.) kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
§ 3 Preise und Leistungen
Es gelten die angebotenen Preise bei Vertragsschluss pro Einheit inklusive Fahrtkosten. Bei Lehrgängen kommen ggf. Unterbringungskosten hinzu. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Einzeln gebuchte Unterrichtseinheitenund ähnliche (Dienst-)Leistungeninklusive Fahrtkosten, sind spätestens eine Woche vorvereinbartemTermin fällig. Bei Vertragsabschluss ist der entsprechende Monatsbetrag im Voraus bis spätestens zum 3. eines Monats zu überweisen. Vom Kunden versäumte oder abgesagte Termine werden nicht verrechnet oder gutgeschrieben und müssen innerhalb des Zeitrahmens genommen werden. Eine Aufschiebung / Erstattung / Gutschrift ist nicht möglich.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung der Einheit. Die Beendigung der Einheit erfolgt ausschließlich durch die mobile Reitlehrerin Kim Stege, unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter (m/w/d).
Im Falle des nicht fristgerechten Zahlungseinganges ist Kim Stege berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden vom Unterricht auszuschließen. Wird eine Einheit nicht bezahlt, findet keine weitere Trainingseinheit statt bis das Entgelt beglichen wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges können Verzugszinsen berechnet werden. Durch Zahlungsverzug entstandene, zweckmäßige und notwendige Kosten, beispielsweise für Inkasso, Mahnungen etc., sowie jegliche gerichtlich oder außergerichtlich entstandene Kosten, einschließlich jener der rechtsfreundlichen Vertretung, sind vom Kunden zu ersetzen. Etwaige Hallengebühren o.Ä. trägt und entrichtetder Kunde.
§ 3.1 Stornierung und Änderung
Die mobile Reitlehrerin Kim Stegebehält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Termine / Einheiten teilweise oder zur Gänze zu stornieren oder zu verschieben. Soweit die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, treten für die mobile Reitlehrerin Kim Stege keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 48 Stunden (2 Tage) vor dem vereinbarten Termin die Einheit kostenlos, ohne Angabe von Gründen,schriftlich zu stornieren.
Eine teilweise Teilnahme am Unterricht, verspätetes Eintreffen oder Abbruch der Einheit o.Ä. durch den Kunden, führt nicht zu einer Minderung des Gesamtbetrages und wird weder verrechnet, gutgeschrieben noch ausgezahlt.Individuelle Absprachen sind möglich. Falls der Kunde nur sehr unregelmäßig zu den vereinbarten Einheiten erscheint oder regelmäßig absagt, behält sich die mobile Reitlehrerin Kim Stege vor, diesen anderweitig zu vergeben.
Einheiten, die aufgrund des Gesundheitszustandes des Pferdes oder für Mensch und Pferd riskanten und potentiell gesundheitsschädigenden Witterungsbedingungen (z.B. unwegsame Bodenverhältnisse aufgrund von Frost, Regen/Dauerregen und keine Halle Vorort, etc.) nicht stattfinden können, müssen am Vormittag bis spätestens 2 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt werden, ansonsten sind diese voll zu zahlen. Ein abgesagter Termin muss innerhalb von sechs Wochen nachgeholt werden. Eine Gutschrift, Verrechnung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Bei Nicht-Erscheinen oder verspäteterAbsage durch den Kunden behält sich die mobile Reitlehrerin Kim Stege vor, den vollenEinheitspreisinkl. Fahrtkosten zu berechnen.
Teilnehmer eines Kurses / Seminars, die andere Teilnehmer, sich selbst oder das Pferd gefährden, können durch die mobile Reitlehrerin Kim Stege vom Kurs / Seminar ausgeschlossen werden. Eine Gutschrift, Verrechnung und/oder Rückerstattung des Betrages ist ausgeschlossen. Eine Übertragung an Dritte ist nach Absprache und Zustimmung möglich (Ersatzteilnehmer).
§ 4 Ausrüstung
Die Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher, für die Unterrichts-/Trainingseinheit passend / geeignet, sowie tiergerecht sein.
Der Kunde ist verpflichtet, während des Reitens einen Reithelm, welcher den aktuellen DIN-Norm entspricht, zu tragen. Darüberhinaus ist der Kunde verpflichtet, während des Umgangs mit Pferden festes Schuhwerk und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 5 Datenschutz
Der Kunde wird gemäß Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des Vertragsverhältnisses persönliche Daten des Kunden zum Zwecke der automationsunterstützten Abwicklung und Erfassung der Beauftragung auf Datenträger gespeichert und gemäß den Bestimmungen des Datenschutz- Grundverordnung verarbeitet und genutzt werden. Die Verwendung der Daten erfolgt selbstverständlich vertraulich und ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Dies gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
Im eigenen Interesse verpflichtet sich der Kunde vollständige und wahrheitsgemäße Angaben inkl. aller wichtigen Fakten zum Pferd zu übermitteln. Dazu zählen insbesondere der Gesundheitszustand, die Einnahme von Medikamenten sowie relevante Vorerkrankungen und Verletzungen. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
§ 5.1 Geistiges Eigentum und Verschwiegenheitspflicht
1. Die Kursinhalte sowie alle dem Kursorganisator/Teilnehmer überlassenen Kursunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von Kim Stege als mobile Reitlehrerin. Kursunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2. Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Kursorganisator / Teilnehmer während des Kurses ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit der mobilen Reitlehrerin Kim Stege zugelassen werden. Verstößt der Kursorganisator / Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Erteilt die mobile Reitlehrerin Kim Stege dem Kursorganisator / Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Kursorganisator / Teilnehmer ihr bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Kurses erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Kursorganisator / Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Die mobile Reitlehrerin Kim Stege ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Kursorganisators / Teilnehmers zu nutzen.
4. Im Rahmen des Kurses / Seminars können seitens der mobilen Reitlehrerin Kim Stege oder durch etwaige Kooperationspartner Film- / Ton- und / oder Fotoaufnahmen aufgenommen / erstellt werden. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass Pressevertreter den Kurs / das Seminar für einige Stunden begleiten. Der Kursorganisator / Teilnehmer stimmt den o.g. Aufnahmen zu und überträgt die nachstehend aufgeführten Rechte an den o.g. Aufnahmen, die während des Kurses / Seminars gemacht werden können. Die im Rahmen dieses Vertrages übertragenen Rechte beinhalten insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht der mobilen Reitlehrerin Kim Stege die Bilder für Pressezwecke und Werbemittel einzusetzen und die Produktionen vollständig oder teilweise, wie nachfolgend beschrieben, unentgeltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen:
• das Senderecht
• das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
• das Bearbeitungsrecht
• das Abruf- und Onlinerecht
• das Merchandisingrecht
• das Recht zur Verwendung der o.g. Aufnahmen für Pressezwecke und Werbemittel
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn:
- die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt wurde
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung
- oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.5. Die Wort- und Wortbildmarken und das Logo der mobilen Reitlehrerin Kim Stege genießen markenrechtlichen Schutz.
5. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, die oben angeführten eingetragenen Marken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne schriftliches vorheriges Einverständnis zu nutzen.
6. Zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen in Schriftform, sowie auch Bild-/Tonmaterial oder Software dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung reproduziert, noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
7. Der Kursorganisator / Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
8. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Kursorganisator / Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.
9. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung nicht abweichen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Die Haftung der mobilen Reitlehrerin Kim Stege für leichte Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Festgehalten wird, dass die mobile Reitlehrerin Kim Stege für, nicht durch sie verursachte, allfällige Schäden, welche durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können, nicht haftet.
Es wird keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert des Ausbildungspferdes, gleich welcher Ursache, übernommen. Auch für Schäden, die durch die Ausbildung, das Training oder den Transport des Pferdes entstehen, ist die mobile Reitlehrerin Kim Stege nicht haftpflichtig. Dies gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Der Kunde haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von unsachgemäßem Verhalten in der Nähe der Pferde. Er ist dafür verantwortlich, dass eine in sämtlichen Fällen der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
Für erteilten Rat und die individuelle Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
§ 7 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.